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VOB 2019 - Startseite der Fachinfobörse

Für die Vergabe von Bauleistungen einer Auslandsdienstelle im Ausland oder einer inländischen Dienststelle, die im Ausland dort zu erbringende Bauleistungen vergibt, sind Erleichterungen von der VOB/A in einem neuen § 24 VOB/A vorgesehen. Die einzelnen inhaltlichen Änderungen sind in dem Einführungserlass des BMI zur VOB 2019 vom 20.

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